Urheber- und Leistungschutzrecht
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines Urhebers (Autors),
der allein über Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung
und Bearbeitung seiner Werke entscheiden darf. Darunter fallen Werke
aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst.
In der Musik entstehen Urhebberechte am Text, der Komposition, und der
Bearbeitung. Computerprogramme gelten als Schriftwerke, die diversen
Sonderregelungen unterliegen.
Das Leistungsschutzrecht gleicht im Grunde dem Urheberrecht, gewährt
jedoch nicht den selben Schutzumfang. Leistungsschutz genießen
im Bereich der Musik z.B. ausübende Künstler, Tonträgerhersteller
und Label.
Die Voraussetzung für die Vervielfältigung von CDs und DVDs,
auf denen Musik enthalten ist, ist eine entsprechende schriftliche Erlaubnis
des Inhabers der Urheber- und Leistungsschutzrechte. Im weiteren Verlauf
ist noch ein Antrag zur Vervielfältigung an die GEMA zu stellen.
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