GEMA
GEMA:
Die GEMA ist die in Deutschland zuständige Verwertungsgesellschaft
zur Wahrung der Urheberrechte an Musikwerken. Bei der Vervielfältigung
von CDs und DVDs, die Musik enthalten, z.B. einer gewöhnlichen
CD-Audio oder auch eines Films der mit Musik unterlegt ist, ist grundsätzlich
ein Antrag an die GEMA zu stellen, auch wenn es sich um GEMA-freie Musik
handelt. Der Auftraggeber einer Vervielfältigung ist dafür
zuständig, diesen Antrag schon im Voraus bei der GEMA einzureichen.
Ist der Urheber, z.B. ein Komponist oder Texter, Mitglied bei der GEMA,
muss der Auftraggeber für die Vervielfältigung im Besitz aller
Urheber- und Leistungsschutzrechte sein und Gebühren an die GEMA
entrichten. Diese Gebühren werden von der GEMA dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Zahlung wird die Vervielfältigung
freigegeben.
Ist der Urheber kein Mitglied bei der GEMA, handelt es sich um GEMA-freie
Musik. In diesem Fall stellt die GEMA diesen Sachverhalt fest und gibt
die Vervielfältigung frei. Es fallen dann keine Kosten für
den Auftraggeber an.
GEMA
Direktion Industrie
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Tel.: 089 48 00 38 00
www.gema.de
In anderen Ländern sind folgende Verwertungsgesellschaften zuständig
(der steuerrechtliche Wohnsitz des Auftraggebers ist ausschlaggebend):
Austro Mechana, Österreich
MCPS, England
NCB, Dänemark
SABAM, Belgien
SACEM / SDRM, Frankreich
SGAE, Spanien
SIAE, Italien
STEMRA, Niederlande
SUISA, Schweiz
GVL:
Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, ist
die urheberrechtliche Vertretung für z.B. ausübende Künstler,
Tonträgerhersteller und Label. Sie fordert Vergütungsansprüche
ein, vor Allem bei Radio- und Fernsehsendern für die Verwendung
veröffentlichter Tonträger, und verteilt sie an die Berechtigten
Inhaber der Leistungsschutzrechte. So vergibt die GVL auch den Labelcode
(LC-Code), mit dem Sendeanstalten entstehende Gebühren bei der
Sendung von Musiktiteln einfach abrechnen können.
GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg
Tel.: 040 41 17 07 -0
www.gvl.de
Labelcode (LC-Code):
Der Labelcode ist eine vier- oder fünfstellige Kennzahl, die von
der GVL vergeben wird. Jedes eingetragene Label hat einen eigenen Labelcode.
Tonträger, die unter einem solchen Label erscheinen, tragen den
entsprechenden Labelcode als Aufdruck. Im Falle der Verwendung bei einer
Rundfunk- oder Fernsehsendung kann die Sendeanstalt anhand dieses Labelcodes
mit dem Label über die GVL abrechnen.
ISRC-Code (International Standard Recording Code):
Der ISRC-Code ist eine zwölfstellige digitale Kennung (Beispiel:
DE A23 98 10012) für einen CD-Titel, die beim Premastering einer
CD-Audio im Subcode eingetragen und ungehört mitgeführt werden
kann. Im Falle der Verwendung des CD-Titels bei einer Rundfunk- oder
Fernsehsendung, wird der ISRC-Code automatisch ausgelesen. Eine Lizenzabwicklung,
z.B. zwischen Sendeanstalt und Label, kann somit einfacher als beim
Labelcode erfolgen. ISRC-Codes können bei der IFPI beantragt werden.
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V.
Oranienburger Straße 67/68
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 59 00 38-0
www.ifpi.de
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